Unsere Aufgaben
Unser ganzes Bemühen dient die gemeinsamen Interessen unserer Mitglieder zu fördern.
- Insbesondere gilt es:
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
- die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten.
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; Fortbildungslehrsgänge veranstalten.
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.


