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Unsere Aufgaben

Unsere Aufgaben
 

Unser ganzes Bemühen dient die gemeinsamen Interessen unserer Mitglieder zu fördern.

  • Insbesondere gilt es:
  • den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
  • die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten.
  • das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; Fortbildungslehrsgänge veranstalten.
  • bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
  • das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
  • über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
  • die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

 

 

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